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KFZ Teilkaskoversicherung

25. Februar 2012 10:43 / admin

Welchen Versicherungsschutz für das Auto wählen ?

Ein Auto muss ausreichend versichert werden. Doch wann spricht man von einer ausreichenden Versicherung? Reicht die gesetzliche Mindestabsicherung oder sollten weitere Zusatzleistungen versichert werden? Jedes Fahrzeug, welches in Deutschland angemeldet ist, muss mindestens Haftpflicht versichert werden. Deshalb spricht man bei der KFZ-Versicherung auch von einer Pflichtversicherung. Da mit der Haftpflichtversicherung lediglich Schäden gezahlt werden, wenn eine andere Person am Unfall beteiligt ist, wollen viele Fahrzeughalter eine größere Absicherung. Dies ist mithilfe eines zusätzlichen Kaskoschutzes möglich. Aber auch hier gibt es Unterschiede: Die oftmals billigere Variante ist die Teilkaskoversicherung, die teurere die Vollkaskoversicherung. Doch lohnt sich ein Abschluss einer Vollkaskoversicherung überhaupt oder sind die meisten Schadensarten bereits über die Teilkaskoversicherung abgedeckt? Hierzu muss man erst mal wissen, welche Schadensarten alle über die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind.

Die Teilkaskoversicherung zahlt, wenn niemand haftbar gemacht werden kann

Es gibt Schäden an einem Fahrzeug, die nicht durch einen Unfall entstehen. Hierunter fallen beispielsweise Brandschäden, Einbruch oder Schäden durch Naturgewalten. Da auch diese Schäden versichert sein wollen, muss neben der Haftpflichtversicherung eine kfz teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Bei dieser ist stets vom Kunden selbst zu wählen, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wird oder nicht. Mit Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist der Beitrag zwar geringer, doch müssen Schäden bis zur vereinbarten Höhe selbst getragen werden. Deshalb empfiehlt sich eine maximale Selbstbeteiligung von 150 Euro. Grundsätzlich sind in der Haftpflichtversicherung alle Schäden versichert, die nicht nur Dritte entstehen.

Nicht immer muss ein Unfall schuld sein

Nach einem Hagelsturm kann es schnell zu hohen Schäden am Auto kommen. Kommt hierzu noch, dass Glasschäden vorhanden sind, so sind die Reparaturkosten selbst nicht mehr zu tragen. In diesem Fall greift die Teilkaskoversicherung. Aber auch bei Schäden, die durch Überschwemmung oder Blitzschlag entstanden sind, greift die Teilkaskoabsicherung. Kommt es aufgrund eines Schadens zu einem Totalschaden, so zahlen viele Versicherungen auch Monate nach der Anschaffung noch den Neupreis des Wagens. Da dies jedoch nur im Kleingedruckten vermerkt ist, sollten hier die Vertragsbedingungen genau gelesen werden. Ein ebenfalls wichtiger Punkt, welcher durch die Teilkaskoversicherung übernommen wird, sind Schäden und vor allem Folgeschäden, die durch Tiere entstehen. Egal ob es sich hierbei um einen Marderschaden oder um einen Wildschaden handelt, die Teilkaskoversicherung übernimmt dann die Kosten, wenn in den Vertragsbedingungen alle Fahrzeugdaten exakt angegeben sind.

Lohnt sich nun eine Vollkaskoversicherung noch ?

Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich vor allem bei Neuwagen und preislich hochwertigen Gebrauchtwagen. Auch hier wird der Neupreis des Fahrzeuges meist bis zu ein paar Monate nach dem Erwerb gezahlt, doch es gibt einen großen Unterschied: Nur wenn eine Vollkaskoversicherung vorhanden ist, werden auch selbst verursachte Unfälle bezahlt. Da dies schnell passieren kann, lohnt sich diese Art der Absicherung noch immer. Selbstverständlich muss aber gesagt werden, dass der Versicherungsschutz bei der Teilkasko sowie der Vollkasko ansonsten fast identisch ist. Legt man als Halter eines Fahrzeuges jedoch Wert darauf, dass auch selbst versachte Unfälle versichert sind, so sollte zwingend eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Um Kosten zu sparen, reicht bei Gebaucht- und Mittelklassewagen jedoch eine Teilkaskoversicherung. Um ausreichenden Versicherungsschutz zu besitzen, sollte hier lieber auf die Selbstbeteiligung verzichtet werden, sodass Schäden ab dem ersten Euro übernommen werden.

Erstellt in: KFZ Versicherung / Getaggt mit: KFZ Teilkaskoversicherung

Unisextarife Versicherungen

14. Februar 2012 11:02 / admin

48 Prozent der Befragten wissen um Unisextarife Versicherungen

Eine aktuell durch geführte repräsentative Umfrage von Forsa hat bekannt gegeben, dass 52 Prozent von der gesetzlichen Neuregelung rund um die Einführung der Unisextarife Versicherungen noch nichts wissen. Diejenigen, die von der neuen Regelung wissen, gehen nicht von verbesserten Konditionen für sich selber aus. Im Zuge des Urteils des Europäischen Gerichtshofes werden die Versicherer gesetzlich verpflichtet geschlechtsneutrale Tarife an zu bieten. Die Skepsis der Befragten ist allerdings sehr hoch.

Befragte gehen nicht von Ersparnissen aus

Vor allem die befragten Teilnehmer der hohen Bildungsschicht denken nicht, dass im Zuge der Unisextarife Versicherungen günstigere Konditionen heraus kommen werden. Näherer Informationen sind unter http://www.unisextarife-versicherungen.de/ zu erhalten. Zu der Schicht zählen die Befragten, die im Besitz eines Abitur oder eines Hochschulabschlusses sind. Die Hälfte der Teilnehmer weiß von der Änderung und wird sich nicht weiter über die neuen Tarife informieren. Es wird in aller Regel nicht davon aus gegangen, dass die Regelung immense finanzielle vorteile mit sich bringen werden kann. Das ergibt das Gesamturteil der Umfrage, die von der Forsa erhoben wurde.

Die Riester Rente ermöglicht eine Prognose

Die Riester Rente Altersvorsorge ist bislang die einzige Versicherung gewesen, bei der Unisextarife Versicherungen gesetzlich bindend gewesen sind. Hier liegt der Vorteil, zumindest in der Theorie, bei der Damenwelt. Denn Frauen werden statistisch gesehen wesentlich älter als Männer, weshalb sie länger Anspruch auf die Altersvorsorge haben. Genutzt haben die weiblichen Versicherungsnehmer dies allerdings bislang nicht. Die Bilanz der Riester Rente besagt, dass Frauen in Bezug auf die Riester Rente eher zögerlich zu sein scheinen.

Unisextarife Versicherungen sind zeitgemäß

Viele Verbraucherschützer sind der Meinung, dass geschlechtsunabhängige Tarife eigentlich ziemlich spät beschlossen worden sind. Wir leben in einer liberalen Gesellschaft und unterscheiden die Geschlechter in so vielen Bereichen im Alltag. Das muss ein Ende haben. Ein nächster Schritt ist getan. Allerdings gibt es noch viele weitere Hürden, die es zu überwinden gilt.

Erstellt in: Allgemein / Getaggt mit: Unisextarife Versicherungen

Berufsunfaehigkeitsversicherung vergleichen

10. Februar 2012 10:12 / admin

Berufsunfähigkeitsversicherung: Auf einmal berufsunfähig – was nun?

Wer durch eine Krankheit oder einen Unfall von einem Tag auf den anderen berufsunfähig wird, der hat nicht allein mit der Krankheit an sich zu kämpfen, er muss auch sehen, wie er sein Leben finanziell geregelt bekommt. In solchen Situationen zeigt sich oft, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung ganz und gar ihren Sinn hat.

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ?

Die Berufsunfallversicherung gewährleistet, dass man finanziell abgesichert ist, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann.

Was heißt berufsunfähig ?
Laut Versicherungsgesetz liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn ein Arbeitnehmer voraussichtlich und nachweisbar auf Dauer (mindestens 3 Jahre) seinen Beruf nicht ausüben kann.

Welche Versicherung sollte man nehmen ?
Im Versicherungsdjungel wimmelt es nur so von Anbietern. Nur eines vorab: Die billigste Versicherung ist laut http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung.com nicht das beste Schnäppchen. Gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung muss man sich die Versicherungsbedingungen genau anschauen. Manche Versicherer verzichten zum Beispiel nicht auf das Recht der abstrakten Verweisung. Was bedeutet das im Klartext? Ich kann zwar in meinem Beruf nicht mehr arbeiten, aber könnte einen Beruf ausüben, der meiner Lebensstellung entspricht und den ich mit meinen Qualifikationen ausüben könnte. Da spielt es dann keine Rolle, ob es in meiner Region freie Stellenangebote hierfür gibt oder nicht. Außerdem sollte man darauf achten, dass die Berufsunfähigkeitszahlungen auch rückwirkend geleistet werden. Denn stellen Sie sich vor, die Krankheit wird erst nur als akut angesehen und behandelt. Sie werden diese also nicht bei der Versicherung melden. Zahlungen gibt es aber oft erst mit Beginn des Monats, in dem die Krankheit gemeldet wurde. Auch sollte man schauen, ob der Versicherer einen verkürzten Prognosezeitraum akzeptiert. Welcher Arzt wird wirklich eine Prognose über drei Jahre ausschreiben?

Ein kleiner Vergleich
Ich arbeite in der Verwaltung und entscheide mich für eine Versicherung, wo der Versicherungsnehmer auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Außerdem verkürzt sich der Prognosezeitraum auf 6 Monate. Der Auszahlungsbetrag im Falle eine Berufsunfähigkeit soll 1000 € betragen. Die monatlichen Beitragskosten liegen zwischen ca. 45 und 100 Euro. Während die eine Versicherung auf Beitragsanpassung verzichtet, kann die andere die Beiträge erhöhen. Versicherung eins zahlt auch rückwirkend die Rente, Versicherung nicht. Gute Beratung ist hier wichtig!

Erstellt in: Berufsunfähigkeit | BU / Getaggt mit: Berufsunfaehigkeitsversicherung vergleichen

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