Wer sich auf die betriebliche Altersvorsorge verlassen will , könnte bald verlassen sein !
Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat das Recht per Entgeldumwandlung über eine Direktversicherung die betriebliche Altersvorsorge zu beanspruchen ! Dies wurde durch das Alterseinkünftegesetz 2005 vom Staat festgelegt. Leider gibt es ab 01.01.2012 eine Absenkung des Garantiezinses. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet seine Arbeitnehmer bis zum Jahresende über die Änderung zu informieren. Dadurch das vor allem kleinere BAV Anbieter aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt keine ausreichend hohe Rendite mehr erwirtschaften können , wird der Garantiezins von 2,25 % auf 1,75 % gesenkt. Über diese Änderung muss ein Arbeitnehmer informiert werden , damit er eine fundierte Entscheidung über seine Altersvorsorge treffen kann. Denn kein Arbeitnehmer kann sich heutzutage weder auf die gesetzliche Rente noch auf eine betriebliche Altersvorsorge verlassen !
Wichtig ist auch zu wissen das ab 2012 eine BAV nur noch dann staatlich gefördert wird , wenn die Versorgungsverträge als frühestes Renteneintrittsalter die Vollendung des 62. Lebensjahres vorsehen ! Allerdings sind bis Ende 2011 noch Verträge mit einem Renteneintrittsbeginn ab dem 60. Lebensjahr möglich. Auch darüber sollte ein Arbeitgeber die eigenen Arbeitnehmer informieren , ohne das die sich auf die betriebliche Altersvorsorge verlassen können. Alternativ kann für die private Altersvorsorge auch ein Riester Rente Angebot ausgearbeitet werden.
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