Wildunfall Versicherung – Es wird nicht bei allen Schäden bezahlt
Jetzt im Spätsommer und in ein paar Wochen im Herbst werden dunkle Landstraßen , die durch ein Waldgebiet führen oft doppelt benutzt : Und zwar von Autos und wilden Tieren wie Rehen oder Wildschweinen !
dabei passiert es in der Regel sehr oft , dass Autofahrer den Tieren nicht mehr ausweichen können.
Zwar sind Schäden am Fahrzeug im Grunde durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung abgesichert , jedoch müssen dabei zwei Voraussetzungen erfüllt sein : Das Auto muss in Bewegung gewesen sein , und wenn beispielsweise ein wild umherlaufender Wildschwein Eber das parkende Auto eines Joggers rammt , fällt der Teilkaskoschutz weg !
Zudem muss von einem Tier eine typische Gefahr ausgehen. Wenn also ein totes Tier auf der Straße liegt , ist es keine typische Wildgefahr. Außerdem muss es sich um sogenanntes Haarwild handeln. Darum sind Schäden durch Rehe , Füchse , oder Hasen versichert ! Folgende Tiere sind kein Haarwild : Habichte und Fasane sind Federwild , auch streunende Hunde oder Braunbären ( wenn man im Ausland unterwegs ist ! ) fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Als Zusatz bieten viele Autoversicherer mittlerweile einen KFZ Teilkaskoschutz an , der auf Tiere wie Schafe , Ziegen , Rinder oder Pferde erweitert werden kann. Aber selbst die beste Wildunfall Versicherung hilft einem oft nicht weiter , wenn man z.B einem Hasen ausweichen möchte und dabei mit seinem Fahrzeug am Baum oder im Straßengraben landet. Viele wissen tatsächlich nicht , das nur dann grundsätzlich ein Schutz besteht ,wenn es sich um eine Rettungsmaßnahme handelte um einen größern Schaden zu vermeiden !
Im Falle des Falles muss es sich aber um große Tiere gehandelt haben , wie etwa Rehe oder Wildschweine. Bei einem Hasen ist ein Ausweichmanöver nicht als Rettungsmaßnahme zu sehen , weil es sich dabei um ein kleines Tier handelt , das dem Fahrzeug oder den Insassen beim Aufprall keinen grösseren Schaden zufügen kann ! Übrigens zahlt eine KFZ Vollkaskoversicherung bei allen Unfällen , auch wenn solche wegen einem Fahrfehler selbst verursacht wurden ( Ausnahme ist grobe Fahrlässigkeit ! ).Dadurch steigen aber bei einer Vollkaskoversicherung die Prämien an , da der Versicherte beim Schadensfreiheitsrabatt zurückgestuft wird.
Hingegen gibt es bei einer Teilkaskoversicherung keine Rückstufung , wenn der Schaden reguliert wurde !
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