Private Krankenversicherung für die Familie
Wenn in einer Familie eines der Elternteile ein Einkommen bezieht, das oberhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze in Höhe von 49.500 Euro/Jahr liegt, können Kinder nicht mehr kostenlos gesetzlich familienversichert werden. Dies wäre ohnehin nur dann gegangen, wenn mindestens ein Elternteil nicht privat krankenversichert wäre.
Wenn Kinder nun aber mit in die private Krankenversicherung mit aufgenommen werden sollen, wird ein gesonderter Beitrag fällig. Dieser bewegt sich zwischen 60 und 120 Euro pro Monat, je nachdem, welche Leistungen alles mitversichert werden sollen.
Trotz dieser nicht vorhandenen Möglichkeit, Kinder kostenlos zu versichern, kommen private Krankenversicherungen Familien entgegen. So bieten manche Versicherer die schwangeren Frauen die Option, gleich zu Beginn der Schwangerschaft den Tarif zu wechseln. Inklusive einer Pauschale, die für die Entbindung gezahlt wird, werden dann für die gesamte Zeit der Schwangerschaft keine Beiträge erhoben.
Allerdings erhalten privat versicherte Frauen im Mutterschutz keine Zahlungen aus der Krankentagegeldversicherung. Allerdings kann diese in Form einer Anwartschaftsversicherung fortgeführt werden.
Wie nun das Kind am besten privat versichert werden soll, kann nicht pauschal und allgemeingültig gesagt werden. Hier sollten sich die Eltern mit Versicherungsspezialisten unterhalten, diese können hier eine geeignete Beratung bieten. Schließlich sind die Höhe der Beiträge abhängig von der Leistung, die die Versicherung gewährleistet. Generell ist es jedoch bei einer privaten Krankenversicherung sinnvoll, so früh wie möglich einzusteigen, da auf diese Weise viele Jahre Beiträge gezahlt werden können, was zu einem üppigen Polster an Altersrückstellungen führt. Dies hat später den Vorteil, dass die Beiträge im Alter, wenn die medizinische Versorgung in der Regel teurer wird, nicht durch diesen Umstand bedingt angehoben werden müssen.
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