Viele Leute fragen sich , ob Sie eine Unfallversicherung für Ihr Kind beantragen sollen ?
Das eigene Kind hat sein Leben noch vor sich und hat für gewöhnlich keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist nicht möglich. Deswegen ist die Unfallversicherung im Prinzip die einzigste Möglichkeit, Kinder günstig gegen lebenslange Folgen von Unfällen abzusichern. So eine Unfallversicherung versichert das Kind zudem auch weltweit , also auch im Urlaub. Aber ab wann bezahlt der Versicherer eigentlich bestimmte Leistungen !?
Anspruch hat man bei einer Invalidität , diese muss innerhalb von 12 Monaten nach einem Unfall eingetreten sein und spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden. Invalidität bedeutet auch z.B. ist eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit im Kniegelenk nach einem Kreuzbandriss beim Fußball oder Handball. Sogar der Meniskusriss vom Sport oder auch Schnittverletzungen durch das spielen in der Freizeit , können oft eine eingeschränkte Beweglichkeit bestimmter Gliedmaßen bedeuten ! Am besten vergleicht man die Leistungen mit einem kostenfreien Vergleichsrechner für die Unfallversicherung. Kind sein birgt viele Risiken die man absichern sollte.
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