Hausratversicherung – Schadensregulierung im Schadenfall kann unkompliziert sein
Bei einem Schadenfall für den die Hausratversicherung zuständig ist , wird von der Versicherungsgesellschaft im Regelfall ein Schadenprotokoll zur Verfügung gestellt , in dem alle Verluste angegeben werden müssen ! Wichtig dabei ist , das auch die regulären Werte der beschädigten,zerstörten oder gestohlenen Sachen , in €uro anzugeben sind. Man ist als Versicherungsnehmer dazu verpflichtet bei einem Schadenfall nachzuweisen , was gestohlen oder zerstört wurde ! Darum ist es sehr hilfreich bei sehr kostspieligen Anschaffungen die Kaufbelege auch nach Ablauf der Garantie aufzubewahren ! Dabei kann es zudem nützlich sein , die Einrichtung oder andere besonderen Dinge bzw. Sachwerte zu fotografieren. Viele Schäden entstehen beispielsweise bei Zimmerbränden oder einem Schwelbrand in der Küche , aber nur weil man selbst zu nachlässig war. Ein Vorteil ist dabei immerhin , das bei grober Fahrlässigkeit der Versicherungsnehmer im Vergleich zu früher nicht leer ausgeht. Die mögliche finanzielle Entschädigung vom Versicherer , richtet sich heutzutage nach der Schwere des Verschuldens. Eine gute Hausratversicherung finden Sie bei Tarifcheck24 , Schadensregulierung bei Bedarf inklusive.
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