Eine KFZ-Versicherung ist in Deutschland für jeden Halter eines Fahrzeugs, sei es ein Motorrad, ein Auto, ein LKW oder ein Mofa, vorgeschrieben. Wer ein solches Fahrzeug im Straßenverkehr nutzt, kann aus unterschiedlichen Arten der KFZ-Versicherung wählen. Hierbei gibt es einiges zu beachten, vor allem beim Thema Ab- und Zuschläge. Eine Möglichkeit ist, die Selbstbeteiligung bei der Versicherung als Option zu wählen oder auch auszulassen. Es hängt ganz davon ab, wie hoch der Schaden ist, den der Autofahrer als Verursacher eines Unfalls bezahlen muss – das entscheidet die Höhe der Selbstbeteiligung. Ist hier die Selbstbeteiligung beispielsweise gering, dann ist man dazu verpflichtet, einen Zuschlag der Prämie für das Auto zu begleichen.
Ältere Fahrer aufgepasst !
Ganz neu ist die Regelung für ältere Fahrer: Erst seit dem Jahr 2012 müssen diese mit Zuschlägen bei der Versicherung rechnen. So ist es zum Beispiel der Fall, dass man ab einem Alter von 70 Jahren mit Zuschlägen von rund 15 % der Beiträge rechnen muss. Bei einem Alter von 75 Jahren werden es schon maximal 30 %. Das begründet sich dadurch, dass ältere Fahrer als eine Art Risikogruppe gelten, was Statistiken über Unfallauswertungen ergaben.Weitere Infos über KFZ-Versicherungen gibt es hier bei spar24.de .
Clever sparen durch Abschläge
Umgekehrt gibt es aber auch die Möglichkeit für Versicherungsnehmer, durch Abschläge Geld zu sparen. Beispielsweise der Einzelfahrerrabatt kann diese Option mit sich bringen. Diese Möglichkeit beinhaltet, dass Fahrzeuge nur von einem einzigen Fahrer genutzt werden dürfen. Somit sinkt auch die Wahrscheinlichkeit, dass mit diesem Fahrzeug ein Unfall passiert. Die meisten Versicherungen bieten einen solchen Rabatt für Einzelfahrer inzwischen an. Das bedeutet: Eine Versicherung räumt dem Versicherten einen Abschlag eines bestimmten Betrags von der Prämie ein. Im Gegenzug muss dafür allerdings sichergestellt sein, dass das Fahrzeug auch nur vom Versicherten im Straßenverkehr genutzt wird. Nutzt es jedoch trotzdem ein anderer, egal ob Bekannter, Familienmitglied oder guter Freund – erlischt der Versicherungsschutz in diesem Falle komplett und es muss voll gehaftet werden.
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