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Gesundheitsreform 2011 – Was bringt sie?

12. Januar 2012 12:09 / admin

Mit der Gesundheitsreform 2011 sollen die GKV zum effektiveren wirtschaften gezwungen werden
Die Deutschen werden immer älter. Das wirkt sich auch auf die Krankenkassen aus, die mit enormen finanziellen Mehrbelastungen zu kämpfen haben. Dazu kommt, dass es immer noch zu viel Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) gibt. Auch hier soll die Gesundheitsreform zu einer Schrumpfung beitragen, so dass nur die übrig bleiben sollen, die auch effizient arbeiten und wirtschaften.

Der Beitragssatz für alle GKV wurde 2011 von 14,9 % auf einheitliche 15,5 % angehoben. Für die Arbeitnehmer bedeutet dass, das sie statt bisher 7,9 % nun 8,2 % zahlen. Diese 8,2 % müssen auch alle Rentner zahlen. Der Arbeitgeberanteil wurde von bisher 7 % dauerhaft auf 7,3 % angehoben.

Alle GKV erhalten ihr Geld aus einem gemeinsamen Gesundheitsfond über einen Verteilerschlüssel. Wer damit nicht ausreicht, darf von seinen Mitgliedern personengebundene Zuschläge verlangen. Die Mitglieder haben in diesem Fall Sonderkündigungsrecht und dürfen sich eine andere GKV ohne Zusatzbeitrag suchen.

Einen Sozialausgleich können die Kassenmitglieder bekommen, die bei ihrer Kasse einen Zusatzbeitrag zahlen müssen, der über 2% vom beitragspflichtigen Einkommen liegt. Verantwortlich für die richtige Ermittlung und den Sozialausgleich ist der Arbeitgeber, der den Krankenversicherungsbeitrag abführt.

Weiterer Ausbau der Wahltarife und Versorgungsformen bei den GKV

Einige GKV werden zukünftig versuchen, im Rahmen des beschlossenen Gesundheitskataloges, ihren Mitgliedern besondere Versorgungsformen anzubieten. Das kann die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten, oder auch bestimmten medizinische Behandlungen betreffen.

Immerhin sollen mit dieser Gesundheitsreform auch die Kosten für Behandlungen gesenkt werden. Auch das System der Wahltarife wird bei den GKV weiter ausgebaut werden. Die Bindefrist für Wahltarife mit Selbstbehalt und Krankengeldregelung liegt bei drei Jahren und bei den anderen Tarifen bei einem Jahr. Erst danach kann wieder gewechselt werden. Sofort gewechselt werden darf dann, wenn die GKV einen Zusatzbeitrag erhebt, oder diesen erhöht.

Der Wechsel zur PKV wird schneller möglich

Die Versicherungspflichtgrenze betrug 2011 49950 € und wird 2012 auf 50850 € steigen, wer als Arbeitnehmer, oder Angestellter ein Jahr über dieser Grenze liegt, darf in eine private Krankenversicherung wechseln. Auch hier zahlt der Arbeitgeber seine Pflichtanteil in der gleichen Höhe wie bei versicherten in der GKV. Bei jedem Wechsel zur PKV sollte beachtet werden, dass die Rückkehr zur GKV nur sehr schwer möglich ist, In den PKV gibt es auch keine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen, die nur geringes Einkommen, oder keins haben.

Erstellt in: Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung / Getaggt mit: Gesundheitsreform

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