Die Altersrückstellung – PKV Tarife werden wieder erhöht
Wer privat krankenversichert ist wird sich in diesen Tagen nicht unbedingt wundern das die nächste Beitragserhöhung in Form eines Nachtrags ( Beitragserhöhung ) ansteht. Regelmäßg wird in den Medien darüber geschrieben das die Kosten der Gesundheitskassen steigen. Man stellt sich jedoch automatisch die Frage ob die betreffende private Krankenversicherung noch der richtige Partner für einen ist . Als Hauptgrund wird meistens angegeben das die Leistungsausgaben gestiegen sind , weil zum einen immer häufiger Leistungen in Anspruch genommen werden , und zum anderen die Kosten im Gesundheitswesen weiter ansteigen ! Man kann es glauben oder nicht , jedenfalls steht die Überlegung an ob man seine private Krankenversicherung wechseln sollte.
Dabei muss unbedingt auf die Altersrückstellung PKV geachtet werden ! Ein Wechsel der Gesellschaft ist neuerdings aber nicht mehr zwingend erforderlich , weil durchaus eine Optimierung bei der bestehenden Krankenversicherung zu Einsparungen von mehreren hundert Euro monatlich , führen kann. Ab 50 Jahre sind PKV Tarifwechsel besonders empfehlenswert. Dabei hat man auch bei einer Krankheit den gleichwertigen Versicherungsschutz ! Es empfiehlt sich daher ein PKV Tarifwechsel ohne Verlust der Altersrückstellungen.
Seit dem 1.1.2009 ist es bei einer Neu abgeschlossenen privaten Krankenversicherung möglich, die angelaufenen Altersrückstellungen bei einem Tarifwechsel in den neuen PKV Tarif mitzunehmen. Wie hoch die individuell gebildetete Altersrückstellung PKV ist, lässt sich aber nicht vom Versicherten selbst ermitteln – sondern muss vom Versicherungsunternehmen ermittelt werden.
Bei Tarifen die vor dem 1.1.2009 abgeschlossen wurden ist die Mitnahme der Altersrückstellung zu einer anderen privaten Krankenversicherung nicht möglich. Bei einem Wechsel der Gesellschaft gehen die angesparten Rückstellungen komplett verloren.
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