In der Europäischen Union sowie in verschiedenen Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, übernehmen deutsche Krankenkassen die Kosten für medizinische Behandlungen. Allerdings ist dieser Versicherungsschutz begrenzt. Vor allem die Rechnungen für teure Krankentransporte in das Heimatland müssen Versicherte meist selbst bezahlen.
Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung können sich Versicherte davor schützen. Wer gesetzlich versichert ist, muss diese zusätzlich abschließen. Bei privaten Krankenversicherungen ist mit einem Auslandskrankenversicherung Vergleich zu überprüfen, ob die entsprechenden Leistungen bereits im Vertrag integriert sind. Verbraucherschützer sind sich einig, dass eine solche Versicherung empfehlenswert ist. Die Wahrscheinlichkeit eines notwendigen Krankentransports ist zwar gering, aber tritt dieser Fall doch ein, muss mit Kosten in vier- oder gar fünfstelliger Höhe gerechnet werden. Zudem kann es vorkommen, dass deutsche Krankenkassen auch innerhalb der EU sowie in anderen Abkommensstaaten Rechnungen nicht in voller Höhe akzeptieren. Hat der Versicherte keinen Auslandsreisekrankenschutz, muss er die Differenz selbst begleichen. Auch dies kann je nach Behandlungsart kostspielig werden.
Ein weiteres Argument für eine Auslandskrankenversicherung ist, dass deren wichtige Leistungen im Notfall schon für wenig Geld zu haben sind. Im Preis sind fast alle Policen in etwa gleich: Interessierte müssen mit rund zehn bis zwanzig Euro im Jahr rechnen. Es lohnt aber ein Blick auf die genauen Versicherungsbedingungen. Hier gibt es zum Teil erhebliche Differenzen zwischen den Anbietern. So ist beispielsweise bezüglich Rücktransporten zu fragen, unter welchen Bedingungen diese vom Versicherer abgesichert sind. Manche Gesellschaften zahlen nur, wenn eine Behandlung im Heimatland unumgänglich ist. Andere Versicherer sind in diesem Punkt deutlich liberaler und kommen für die Kosten auf, wenn eine Behandlung laut Arzt im jeweiligen Land eine bestimmte Mindestanzahl an Tagen in Anspruch nimmt.
Auch den restlichen Leistungskatalog sollten Interessierte unter die Lupe nehmen. Hierbei geht es unter anderem darum, ob die Rechnung für einen provisorischen Zahnersatz erstattet wird. Auch eventuell vorhandene Höchstgrenzen bei der Kostenübernahme sollten berücksichtigt werden.
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