Krankenversicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze sinken 2011
Die neuen Gesetze über die Krankenversicherungen sehen vor, dass für 2011 wieder seit mehreren Jahren die Einkommensgrenze für eine private Krankenversicherung und die Beitragsbemessungsgrenze gesenkt werden. Erhält das Gesetz im Bundesrat wirklich die nötige Mehrheit, sinkt die Pflichtversicherungsgrenze ab dem 1. Januar 2011 von aktuell 4.162,50 Euro im Monat oder 49.950,00 Euro pro Jahr auf monatlich 4.125,00 Euro bzw. 49.500,00 Euro pro Jahr.
Die Krankenversicherungspflichtgrenze definiert, bis zu welchem Bruttoeinkommen ein Arbeitnehmer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben muss. Wenn nun sein Einkommen diese Grenze erreicht oder sogar übersteigt, darf er in eine private Krankenversicherung wechseln. Unser Tipp : Der PKV Vergleichsrechner hilft auch Ihnen bei der Auswahl der passenden privaten Krankenversicherung !
Die Beitragsbemessungsgrenze bedeutet hingegen , bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Krankenkasse und zur Pflegeversicherung abgeführt werden müssen. Sollte allerdings das eigene Einkommen diese Grenze übersteigen, wird trotzdem nur ein Maximalbeitrag von der genannten Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Auch hier sinkt die Grenze für 2011 von derzeit 45.000,00 Euro im Jahr (entspricht 3.750,00 Euro monatlich) auf dann 44.550,00 Euro bzw. 3.712,50 Euro im Monat.
Die Absenkung des Beitragshöchstsatzes hat auch Auswirkungen auf die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen, da somit auch der Arbeitgeberzuschuss sinkt. Allerdings wird dies durch die geplante Erhöhung des Beitragssatzes von 14,9 % auf 15,5 % wieder ausgeglichen. Damit steigt der Höchstbeitrag von derzeit 558,75 Euro auf 575,43 Euro monatlich. Der Arbeitnehmer hat davon maximal 304,43 Euro monatlich zu tragen, der Rest wird vom Arbeitgeber übernommen.
Darüber hinaus dürfen die gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben, die allein vom Versicherungsnehmer zu finanzieren sind. Als Grund für die Absenkung der Krankenversicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze werden sinkende Löhne und Gehälter als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise angegeben.
Wenn man nun ein Fazit ziehen möchte , stellt man fest dass vor allem die Änderungen zur Krankenversicherungspflichtgrenze wieder mehr Arbeitnehmern die Möglichkeit gibt, von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private zu wechseln. Verstärkt wird diese Entwicklung zudem durch die Pläne der Koalition zur Gesundheitsreform.
Um eine transparente Leistungs- u. Kostenübersicht verschiedener privater Krankenversicherungen zu erhalten , empfiehlt sich der Versicherungsvergleich private Krankenversicherung .
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