Unisex-Tarife für private Krankenversicherung
Ab dem 21. Dezember 2012 müssen in der privaten Krankenversicherung sogenannte Unisex-Tarife angeboten werden. Diese Vorgabe hat der Europäische Gerichtshof in einem seiner Urteile gemacht. Kurz gesagt bedeutet das Urteil, dass das Geschlecht des Versicherten bei der Berechnung der monatlichen Beiträge keine Rolle mehr spielen darf. Davon sind auch andere Versicherungen betroffen, zum Beispiel die Berufsunfähigkeits- und die Kfz-Versicherung, aber auch die private Pflegeversicherung muss ihre Beiträge künftig unabhängig vom Geschlecht berechnen.
Je nach Art der Versicherung profitieren von den neuen Tarifen mal Männer, mal Frauen. Als Faustregel lässt sich sagen, dass in der privaten Krankenversicherung die Beiträge für Männer ein wenig höher ausfallen, dafür sparen sie Geld bei der Kfz-Versicherung. Bei Frauen ist es umgekehrt. Bislang haben Versicherer damit argumentiert, dass die Gesundheitskosten von Frauen im Durchschnitt höher als bei Männern liegen, deshalb waren die höheren Prämien nötig. Umgekehrt ist das Risiko eines Verkehrsunfalls, der durch einen Mann am Steuer verursacht wird, höher als bei einer Frau, weshalb für Männer in der Kfz-Versicherung ein gewisser Zuschlag berechnet wurde.
Höhere Beiträge gelten vorerst nicht für die bereits bestehenden Verträge, sondern lediglich für solche Policen, die ab Ende 2012 neu abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass Kunden sich vor dem Stichtag noch einen neuen Versicherer suchen können, bei dem sie von niedrigen Beiträgen in einem bestimmten Bereich profitieren.
Speziell in der privaten Krankenversicherung müssen Männer damit rechnen, dass die Prämien für Neuverträge künftig um bis zu 20 Prozent höher ausfallen können als bislang. Wer sich gerne privat versichern würde, den Wechsel jedoch wegen eines zu geringen Einkommens nicht vollziehen kann, hat jedoch trotzdem die Möglichkeit, sich vor dem Stichtag die bislang geltenden Tarife noch für einen gewissen Zeitraum zu sichern. Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer sogenannten Anwartschaft, für die Monat für Monat ein geringer Betrag gezahlt werden muss. Hat man dann die Einkommensgrenze erreicht, kann man in die private Krankenversicherung wechseln, wobei die Beiträge und Bedingungen gelten, die zum Beginn der Anwartschaft festgelegt wurden. Im Schnitt liegt der monatliche Beitrag für eine Anwartschaft bei rund fünf Prozent der Prämie für die Versicherung.
Nach der Umstellung auf die Unisex-Tarife können sich für Versicherer durchaus Probleme ergeben. Da die neue Tarifberechnung zunächst nicht auf bestehende Verträge angewendet werden soll, kann es sein, dass Frauen von ihrem Recht zum Tarifwechsel Gebrauch machen und einen Tarif in Anspruch nehmen, bei dem die Prämien für sie deutlich günstiger ausfallen. In diesem Fall wären sicher viele Gesellschaften dazu gezwungen, die Tarife für alle Versicherten mittelfristig anzuheben – schließlich steht nicht zu erwarten, dass die Ausgaben für Gesundheitskosten in den kommenden Jahren signifikant fallen werden.
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Alles in allem bedeuten Unisex-Tarife nichts anderes als eine Quersubventionierung des teureren Geschlechts durch das günstigere Geschlecht. Während die Richter in der bisherigen Prämiengestaltung der Versicherungen einen Verstoß gegen die EU-Gleichstellungsrichtlinie sehen, betonen die Versicherungen, dass sie die Prämien aufgrund des Risikos bestimmter Gruppen berechnen. Für die private Krankenversicherung bedeutet das, dass Frauen allein schon aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung mehr zahlen mussten, nun jedoch werden die im Durchschnitt höheren Gesundheitskosten für Frauen durch die Beiträge der Männer subventioniert, während es bei der Kfz-Versicherung umgekehrt ist.
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